BEE-Stellungnahme: Gebäudeenergiegesetz kein geeigneter Ordnungsrahmen für die Wärmewende im Gebäudesektor
Mit dem vorliegenden Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 28. Mai 2019 verpasst die Bundesregierung eine große Möglichkeit, um die eigenen Klimaziele im Gebäudesektor entscheidend voranzutreiben.
„Die Energieeffizienzstrategie Gebäude führt uns deutlich vor Augen, dass das Klimaziel 2030 im Gebäudesektor nur durch einen beherzten Ausbau der Erneuerbaren Energien und eine Steigerung der Energieeffizienz zu erreichen ist“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. „Mit einem entsprechenden ordnungsrechtlichen Rahmen hätte man ein deutliches politisches Zeichen zugunsten des Klimaschutzes setzen können. Leider hat die Bundesregierung diese Chance mit dem Referentenentwurf nicht ergriffen.“ Da auf eine Verschärfung der energetischen Anforderungen an Neu- und Bestandsgebäude sowie bei der Nutzungspflicht Erneuerbarer Wärme verzichtet wird, wird das GEG in dieser Form den Anforderungen einer erfolgreichen Wärmewende nicht gerecht.
In seiner Stellungnahme, die im Zuge der Verbändekonsultation beim Bundeswirtschaftsministerium eingereicht wurde und öffentlich einzusehen ist, kritisiert der BEE die ambitionslose Fortführung der rechtlichen Regelungen aus dem EEWärmeG und der EnEV. So verpasst es der vorliegende Gesetzentwurf, entscheidende Impulse für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu setzen.
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