Ende der BAFA-Übergangsregelung: Jetzt noch Anträge einreichen!
Aufgepasst: Die Übergangsfrist für die Beantragung von Fördergeldern bei Modernisierung läuft am 30.09 aus.
Seit dem 01. Januar 2018 müssen Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) generell vor dem Vorhabensbeginn gestellt werden. Dies gilt ohne Ausnahme für alle Anlagen, die ab dem 01.01.2018 beauftragt wurden – auch in der Basisförderung.
Bei Anlagen, für die 2017 der Auftrag erteilt bzw. der Vertrag abgeschlossen wurde, die Inbetriebnahme jedoch erst 2018 stattfindet, gilt seitdem eine Übergangsregelung: Die Inbetriebnahme und die Antragstellung muss bis spätestens zum 30. September 2018 erfolgen! Der Antrag ist in diesem Fall nach Inbetriebnahme zu stellen. Maßnahmen, die unter die Übergangsregelung fallen und erst nach dem 30. September 2018 beantragt werden, können nicht bewilligt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das auf der BAFA-Homepage veröffentlichte elektronische Antragsformular.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des BAFA.