Ausnahmen zur Heizungsförderung für Betroffene des Hochwassers 2024

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Für Personen die vom Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg betroffen sind, gibt es jetzt Kulanzregelungen für Mindestnutzungsdauer, Klimageschwindigkeitsbonus und Kumulierungsgrenze.

Die Kulanzregulungen betreffen:

  • Heizungs­förderung für Privat­personen – Wohn­gebäude (458) und
  • Einzel­maß­nahmen Ergänzungs­kredit – Wohn­gebäude (358, 359)

Weitere Informationen finden Sie auf der bei der KfW.

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