Anpassungen bei der EEW-Förderung
Die KfW hat zum 20. Februar 2025 Anpassungen und Erweiterungen der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) angekündigt.
Besonders interessant für die Wärmepumpenbranche und die Elektrifizierung von Industrieprozessen sind folgende Punkte:
Erweiterung des Verwendungszwecks „Elektrifizierung von Prozessen“ (Modul 4):
Bisher war dieser Zweck auf Prozesse beschränkt, die erneuerbare Energien nutzen. Ab sofort wird er breiter gefasst und umfasst nun auch allgemein elektrische Prozesse unabhängig von der Energiequelle. Dies vereinfacht die Förderung elektrischer Technologien, wie beispielsweise Wärmepumpen, in industriellen Anwendungen.Klarstellungen zur Förderung von Abwärmenetzen:
Die Förderung von Abwärmenetzen wurde präzisiert. Diese Änderungen verbessern die Planbarkeit und Attraktivität solcher Projekte.Klarstellung zum Kumulierungsverbot:
Die gleichzeitige Inanspruchnahme anderer Förderungen, wie der Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen, der Spitzenausgleichs-Effizienzverordnung und der Verordnung zur Vermeidung von Carbon Leakage schließt eine Förderung im Rahmen der EEW ausdrücklich nicht mehr aus.Anpassung der Emissionsfaktoren:
Neue Emissionsfaktoren ermöglichen eine bessere Darstellung von Treibhausgaseinsparungen, z. B. bei der Nutzung von Prozessdampf oder bei wasserstoffbasierten Lösungen.
Diese Änderungen könnten insbesondere Unternehmen motivieren, stärker auf elektrifizierte Lösungen wie Wärmepumpen zu setzen, da die Förderbedingungen klarer und flexibler gestaltet wurden. Die aktualisierten Merkblätter und Informationen sind ab dem 17. Februar 2025 im KfW-Partnerportal verfügbar.
Zur vollständigen Information über die angekündigten Änderungen.