Anpassungen an Strompreisbremse berücksichtigen neu eingebaute Wärmepumpen
Nachdem der Bundestag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie gefolgt ist und weitere Anpassungen am Strompreisbremsengesetz beschlossen hatte, hat nun auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Damit können die Anpassungen zum 1. August in Kraft treten. Neu eingebaute Wärmepumpen müssen im Entlastungskontingent berücksichtigt werden.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. begrüßt die Anpassung, die eine wesentliche Stelle in der alten Fassung des Gesetzes nun klarer regelt. „Für die Berechnung des Entlastungskontingents wurde zu Beginn des Jahres häufig eine zu niedrige Jahresverbrauchsprognose angenommen, wodurch zahlreiche Haushalte mit neu installierten Wärmepumpen aus dem Raster fielen und nicht ausreichend von der Strompreisbremse berücksichtigt wurden. Besonders bekamen dies Haushalte im Zuge des gewollten Wechsels von einer Gasheizung zur Wärmepumpe zu spüren, die als Folge ihrer Entscheidung von keiner der Energiepreisbremsen entlastet wurden“, so BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel.
Eine weitere Änderung erfährt der Referenzpreis für Heizstrom: Bisher lag dieser analog zum Haushaltsstrom bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Für Haushalte mit tageszeitvariablem Tarif wird der Referenzpreis nun für die Zeiten des Niedertarifs auf 28 ct/KWh gesenkt. Im Kabinettsentwurf war die Senkung noch für alle Nutzer von Wärmestrom vorgesehen. Dies sei bedauerlich, da man es nun verpasse, ein wichtiges Signal an alle Haushalte zu senden, die auch zu Zeiten hoher Wärmestrompreise in eine klimafreundliche Heizung investiert haben, so Sabel weiter. „Wir hätten uns gewünscht, dass diese Unterstützung wie angekündigt für alle WP-Haushalte gegolten hättegilt, unabhängig davon, welche Tarifart sie haben; sie alle waren im vergangenen Winter von massiven Preiserhöhungen betroffen. Selbst der Referenzpreis von 40ct/KWh stellte oft eine Verdopplung der vorigen Wärmepumpentarifpreise dar.“
Aufgrund der zwischenzeitlich gesunkenen Preise für neue Wärmestromtarife, die zum Teil sogar unter 28 ct/KWh liegen sowie insbesondere durch den kurzen Zeitraum, in dem die Anpassungen noch gelten werden, dürften die Auswirkungen jedoch überschaubar sein.
Der BWP betont jedoch, dass es nun darauf ankomme, dauerhaft spürbare Anreize für den Wechsel zum erneuerbaren Heizen mit Wärmepumpe zu setzen und Vertrauen in die zukünftige Preisentwicklung für Wärmestrom zu schaffen. Der hohe Anteil von Steuern und Umlagen am Strompreis schaffe ausreichend Spielraum, den Preis politisch zu gestalten. Angesichts des hohen Aufwands, der mit der Umsetzung der Energiepreisbremsen insbesondere für die Energieversorger verbunden war, seien Steuerentlastungen zudem ein einfaches und etabliertes Instrument und damit effizient umsetzbar.