Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz: BWP fordert Klarstellungen zur Förderung, um Attentismus zu vermeiden

Im Rahmen der Sachverständigenanhörung zum Gebäudeenergiegesetz rief Dr. Martin Sabel, BWP-Geschäftsführer, Bundestag und Bundesregierung dazu auf, Gebäudeeigentümern schnellstmöglich Klarheit über die angekündigte Förderung zu verschaffen.

Der Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz werde seine volle Wirkung erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmepläne in den Jahren 2026-2028 entfalten. Zur Überbrückung sei eine gut ausgestattete und nachhaltig finanzierte Förderung entscheidend. Dabei dürften Gebäudeeigentümer, die noch in diesem Jahr investieren, nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, welche den Heizungstausch erst ab dem kommenden Jahr angehen.

„Die Branche hat sich auf die Ankündigungen der Regierungskoalition verlassen und massiv in ihre Produktionskapazitäten investiert. An die im letzten Jahr aufgekommene Dynamik bei der Wärmewende gilt es jetzt anzuknüpfen. Die in den letzten Wochen stark gesunkenen Auftragszahlen lassen aber anderes befürchten. Zumal Gebäudeeigentümer erst einmal Klarheit über die angekündigten Förderbedingungen haben wollen“, so Dr. Sabel.  

Grundsätzlich seien die Ankündigungen der Regierungskoalition, die Fördersätze für die kommenden Jahre deutlich zu erhöhen, einen einkommensabhängigen Bonus und einen Geschwindigkeitsbonus einzuführen, sehr begrüßenswert.
In den Regierungsfraktionen wird eine starke Kürzung der maximal förderfähigen Investitionskosten diskutiert. Von derzeit maximal 60.000 Euro ansetzbaren Projektkosten soll der maximal zuschussfähige Betrag auf künftig nur noch 30.000 Euro absinken. Das bedeutet, dass bei einem Fördersatz von 50 Prozent für eine Wohneinheit nur noch ein Zuschuss von höchstens 15.000 Euro gewährt würde, wohingegen bei der aktuellen Förderung der Zuschuss auf 24.000 Euro beschränkt ist. Zudem sollen für jede weitere Wohneinheit die förderfähigen Kosten weiter abgesenkt werden. Je nach Umfang der bei einer Wärmepumpeninstallation erforderlichen Umfeldmaßnahmen führt dies in vielen Fällen zu einer Schlechterstellung gegenüber den bestehenden Förderbedingungen. Der Bundesverband Wärmepumpe schlägt daher vor, die Deckelung bei 45.000 Euro pro Wohneinheit anzusetzen.

Um Attentismus zu vermeiden, sollten Investoren nach Auffassung des BWP in diesem Jahr zwischen der alten und der neuen Förderung wählen können. Auf eigenen Wunsch könnten Antragssteller dann aus der alten Förderung in die neue wechseln. „Wer sich trotz der langwierigen und nicht immer sachlichen Debatte um das Heizungsgesetz nicht hat beirren lassen und die Installation einer Wärmepumpe jetzt angeht, dem sollte daraus kein Nachteil entstehen“, so Dr. Sabel: „Mit der Entscheidung für eine Wärmepumpe sollten Verbraucher auf jeden Fall auf der sicheren Seite stehen“. 

Zudem sei auch eine Flankierung in der Regulierung der Energiepreise erforderlich Das Verhältnis von Gas- zu Strompreisen habe sich in den letzten Monaten in die falsche Richtung entwickelt. Dieses Ungleichgewicht gehe insbesondere auf eine hohe Abgabenlast auf der Stromseite zurück. „In Anbetracht der Tatsache, dass der Energieträger Strom zu immer größeren Anteilen aus erneuerbaren Energien erzeugt wird und Strom aus erneuerbaren Quellen zur wichtigsten Primärenergie wird, sind auch Maßnahmen zur Entlastung des Strompreises wichtig, um den Wechsel von fossilen Brennstoffen zu effizienten Sektorkopplungstechnologien anzureizen und der GEG-Novelle zu einer hohen Akzeptanz zu verhelfen“, ergänzt BWP-Energiewirtschafts-Expertin Johanna Otting.

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