Aktualisierter LAI-Leitfaden

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Die Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz hat bereits im März den überarbeiteten Leitfaden zur Beurteilung von Geräuschen durch stationäre Geräte herausgegeben.

Der Leitfaden wird von den Bauämtern als Handreichung zur TA Lärm für die Beurteilung der Aufstellung von Luft-Wasser Wärmepumpen genutzt.

Die wesentlichen Änderungen gegenüber der ursprüngliche Fassung:

  • Tabelle 1 ordnet die Abstände in Abhängigkeit von den Baugebieten nun in Schrittweiten von 1 dB(A) zuDie grundsätzliche Vorannahme der Tonhaltigkeit mit einem Zuschlag von 3 dB(A) ist entfallen. Gleichwohl muss Tonalität entsprechend der Herstellerangaben berücksichtigt werden, nun aber auf dem üblichen Rechenweg (als Zuschläge von 0, 3 bzw. 6 dB(A))
  • Unverändert beibehalten wurden weitere Grundannahmen in Tabelle 1, insbesondere
  • Bewertung ausschließlich anhand der Immissionsrichtwerte „Nacht“Unterstellung der Irrelevanz mit einer geforderten Unterschreitung des Richtwertes um 6 dB(A)Konservative Rundungsregel für nicht tabellierte Eingangswerte (Aufrunden der Schalleistungspegel / Abrunden der Abstände)


Zur Anerkennung des schallreduzierten Betriebes existieren nach wie von keinerlei verbindliche Festlegungen. Die Entscheidung liegt im Ermessen der lokalen Behörden.

Die Annahme von Vorbelastungen bzw. Forderung der Irrelevanz ist und bleibt Ermessensspielraum der Behörden vor Ort.

Bedauerlicherweise liegt die Unterlage (noch) nicht allen Bau- und Umweltämtern vor. Daher werden aktuelle Vorhaben möglicherweise noch abschlägig auf Basis des Leitfadens von 2013 beschieden. Wir empfehlen, ggf. auf die Aktualisierung des Leitfadens hinzuweisen. Diese ist veröffentlicht unter: 

www.lai-immissionsschutz.de/documents/leitfaden_verbesserung_schutz_gegen_laerm_bei_stat_geraete_1588594414.pdf

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