Zum 01. März 2023 können über Finanzierungspartner Anträge für eine finanzielle Unterstützung aus dem Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ gestellt werden.
Der Antrag kann gestellt werden, wenn ein klimaangepasstes und energieeffizientes Wohn- oder Nichtwohngebäude gebaut oder ein solches zum ersten Mal erworben wird.
Ziel der Bundesregierung ist es dabei, den Ausstoß von Treibhausgasen im Gebäudesektor zu senken, was zur Erreichung der nationalen Klimaschutzzielen beitragen soll.
Die Gebäude zeichnen sich dabei durch einen geringeren Ausstoß von Treibhausgasen, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien bei der Erzeugung von Wärme und Strom aus.
Für die Förderung stehen insgesamt 750 Millionen Euro zur Verfügung erfolgt über zinsverbilligte Kredite.
Da die Fördersumme für 2023 demnächst aufgebraucht sein wird weisen wir darauf hin, dass die Summe ab dem nächsten Jahr wieder zur Verfügung steht.
Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Investoren, Unternehmen und Genossenschaften.
Für die offizielle Mitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, klicken Sie bitte hier
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