Wie wird die Strompreisbremse in der Praxis umgesetzt? Worauf müssen Sie achten?
Die Strompreisbremse gilt ab Januar 2023. Dabei wird ein Kontingent von 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs auch 40 ct/kWh gedeckelt. Für den Verbrauch darüber hinaus wird der mit dem Energieversorger vertraglich vereinbarte Preis fällig. Der Jahresverbrauchsprognose kommt dabei eine entscheidende Rolle zu: Diese Prognose erstellen die Netzbetreiber, die genau wissen, welche Strommenge in den letzten Jahren über den Stromanschluss bezogen wurde. Die Energieversorger berechnen dann anhand der Prognose die neuen reduzierten Abschläge, die rückwirkend zum 1.1.2023 gelten.
Der Verbrauch einer Wärmepumpe im Bestand ist also bereits in der Prognose enthalten – unabhängig davon, ob sie über einen eigenen Stromzähler verfügt oder nicht. Für Wärmepumpen, die in 2022 oder 2023 installiert wurden, lag für die Erstellung der Jahresverbrauchsprognose noch kein vollständiger Vorjahresverbrauch vor.
Daher sollten Haushalte mit neuen Wärmepumpen bei der Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber darauf hinweisen, die Jahresverbrauchsprognose unverzüglich anzupassen und an den Energieversorger zu übermitteln, damit dieser dann das Entlastungskontingent automatisch erhöhen und die monatlichen Abschläge entsprechend anpassen kann.
So profitieren auch Haushalte von den gedeckelten Energiepreisen, die beispielsweise durch einen Wechsel von der Gasheizung zur Wärmepumpe aus der Gaspreisbremse herausfallen.