Das Jahr 2023 startet mit einer Vielzahl von Aufgaben für einen erfolgreichen Wärmepumpen-Hochlauf.
Die Heizungsindustrie und der Sanierungssektor könnten im Rahmen einer Modernisierungsoffensive für den Gebäudebestand enorme wirtschaftliche Potenziale erschließen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz veralteter Heizungsanlagen durch erneuerbare Alternativen wie Wärmepumpen. Um die Klimaziele zu erreichen, ist eine Erhöhung der derzeitigen Austausch- und Sanierungsrate ohnehin notwendig. Allerdings sind die Belastungen des Strompreises für Wärmepumpen deutlich höher als fossile Heizenergieträger (Heizöl, Erdgas) oder Pellets. Das liegt vor allem an staatlich regulierten Preisbestandteilen, die bei den meisten anderen Heizenergieträgern nicht erhoben werden und fast 60 Prozent des Preises ausmachen.
Vor diesem Hintergrund fordert die BWP die Bundesregierung auf, die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zügig vorzulegen. Konkret geht es um die Regelung, dass jede neue Heizungsanlage ab 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Dafür brauchen das Handwerk, die Heizungsindustrie und die Verbraucher*innen dringend rechtliche Planungssicherheit. Die entsprechenden Verordnungen sollen in weniger als einem Jahr in Kraft treten. „In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die von der Koalition bereits öffentlich versprochenen Neuregelungen zügig umzusetzen und entsprechende Maßnahmen im Hinblick auf die Energiepreise zu ergreifen“, sagt Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Branchenverbandes, und ergänzt:
„Die Verbraucher*innen benötigen eine klare Orientierung, dass sich der Wechsel vom Gas- oder Ölkessel zur strombetriebenen Wärmepumpe rentiert. Die im Dezember beschlossenen Gas- und Strompreisbremsen sind wichtige sozialpolitische Maßnahmen, die auch Wärmepumpenhaushalten helfen. Für eine nachhaltige Lenkungswirkung muss aber vor allem der Strompreis weiter entlastet werden. Wir fordern daher eine Mehrwertsteuerabsenkung auf 7 Prozent und eine Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,1 Cent pro Kilowattstunde. Es ist völlig unverständlich, warum die Mehrwertsteuer für das klimaschädliche Erdgas reduziert wurde, für den immer grüner werdenden Strom zum Betrieb einer Wärmepumpe aber nicht“.
Der BWP sieht daher in der Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf den Strompreis eine Möglichkeit, der aktuellen Situation stark steigender Energiepreise kurzfristig entgegenzuwirken, weil nur so die drohende Energiearmut bekämpft und gleichzeitig die Emissionsminderungsziele nicht aus dem Blick verloren werden können.
Die BWP sieht auch die Notwendigkeit, das Potenzial der zeitlichen Verschiebung der Nachfrage besser zu nutzen. Denn die Elektrifizierung trägt dazu bei, Einspeisung aus erneuerbaren Energien und Verbrauch im Energiesystem auszugleichen. Langfristig muss sichergestellt werden, dass Vergütungsanreize für netzdienliches Verhalten von steuerbaren Verbrauchern wie Wärmepumpen in Form von reduzierten Netzentgelten erhalten bleiben, da Wärmepumpen bereits heute über die SG Ready-Schnittstelle netzdienlich gesteuert werden können. Wichtig ist, dass eine Anpassung der Netzentgeltstrukturen nicht zu weiteren bürokratischen Hürden bei der Umstellung auf klimafreundliche Technologien führt.