Audits: Kontrolle ist besser
Sind die Qualitätskriterien für die Erstellung von Erdwärmesondenanlagen erst einmal etabliert, so gilt es, ihre Einhaltung in der täglichen Praxis sicherzustellen. Dabei ist, wie immer, Vertrauen gut, Kontrolle aber noch besser. Die Zertifizierenden von DVGW, Zertifizierung Bau und TÜV liefern lediglich eine Momentaufnahme des Qualitätsniveaus eines Bohrunternehmens am Tag der angekündigten Überprüfung. Ob auch in der täglichen Praxis die bestehenden Vorschriften und erteilten Auflagen konsequent eingehalten werden, müsste im Prinzip der Bauherr kontrollieren. Dieser ist jedoch in der Regel fachlich gar nicht in der Lage eine fundierte Kontrolle durchzuführen.
Um dennoch eine effektive Kontrolle zu gewährleisten, plant der BWP zusammen mit dem Umweltministerium in Baden-Württemberg, den Zertifizierungsstellen und erfahrenen Auditoren ein Pilotprojekt zur Durchführung von unangekündigten Qualitätsaudits in Baden-Württemberg. Die Wärmepumpenindustrie hat sich bereiterklärt, das Pilotprojekt für die Dauer von etwa einem Jahr zu finanzieren. Es ist geplant, ein Team von kompetenten, erfahrenen und unabhängigen Auditoren mit der Überprüfung der vereinbarten Qualitätskriterien zu beauftragen. Grundlage der Audits bilden Checklisten mit konkreten, objektiv überprüfbaren Kriterien, die sich inhaltlich an den Qualitätskriterien des DVGW-W120-2-Arbeitsblattes und an den speziellen Anforderungen orientieren, die in Baden-Württemberg gelten.
Bohrunternehmen werden nicht nur in die Entwicklung des Auditsystems mit einbezogen, sondern kommen auch zu Wort, wenn die Sanktionen für den Fall von Verstößen festgelegt werden. Es wird einen Katalog abgestufter Sanktionierungsmaßnahmen geben, angepasst an die Schwere der Verstöße.
Im Idealfall sollten die Audits nicht ausschließlich als eine Kontrolle verstanden werden. Im Sinne eines gelebten Qualitätsmanagements dienen sie auch dazu, Abläufe zu verbessern und Schwachstellen zu erkennen, was einem Außenstehenden manchmal besser gelingt als den langjährigen und erfahrenen, aber eben auch „betriebsblinden“ MitarbeiterInnen. Diese nehmen vieles oft als gegeben hin und übersehen Fehler oder Mängel, die in ihrem Bereich auftreten. Ein externer Auditor kann helfen, dieser Betriebsblindheit entgegenzuwirken, was Kompetenz auf Seiten des Auditors und die Akzeptanz des Auditprozesses auf Seiten des Unternehmens voraussetzt. Für den Erfolg des Projekts und eine langfristige Etablierung ist die Akzeptanz des Auditprozesses von elementarer Bedeutung. Unternehmen, die sich an die Regeln halten und die geforderten Auflagen erfüllen, werden die Einführung eines solchen Systems begrüßen, da sie von den Audits profitieren.
Die Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist häufig mit hohen finanziellen Belastungen verbunden. Mitbewerber, die sich in der täglichen Praxis nicht immer an die Regeln halten und dadurch möglicherweise einen Wettbewerbsvorteil im harten Preiskampf des Marktes erzielen können, werden sich nach Etablierung eines effektiven Auditsystems ein solches Verhalten nicht mehr erlauben können. Bei der angestrebten, langfristigen und verpflichtenden Umsetzung des Auditsystems sind die Alternativen beschränkt: entweder wird das geforderte Qualitätsniveau mit den damit verbunden Kosten eingehalten oder man zieht sich vom Markt zurück. In jeden Fall steigt das Qualitätsniveau der oberflächennahen Geothermie.
Verschuldensunabhängige Versicherung
Absolute Sicherheit gibt es nicht. Die Schadensfälle, die insbesondere im Zusammenhang mit Erdwärmesondenbohrungen in Gebieten mit speziellen geologischen Risiken aufgetreten sind, haben dies deutlich gemacht. Auch wenn die Konsequenzen aus diesen Ereignissen gezogen wurden – so dürfen durch Erdwärmesondenbohrungen in Baden-Württemberg keine geologischen Einheiten mit einem besonders hohen Gefährdungspotential mehr erbohrt werden - und selbst wenn alle erdenklichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung ergriffen werden, bleibt ein gewisses Restrisiko bestehen – wie übrigens bei jeder anderen Tiefbaumaßnahme auch.
Wenn Bohrunternehmen, Planer oder beteiligte Geologen einen Schaden verschulden, haften sie zwar grundsätzlich auch für die Folgen und müssen die Kosten der Wiederherstellung tragen. Aber: wenn alle beteiligten Unternehmen ihrer beruflichen Sorgfaltspflicht nachkommen, ist eine Haftung nahezu ausgeschlossen. Um im Falle eines Falles einen geschädigten Dritten nicht ungeschützt zu lassen, hat der Gesetzgeber und die Rechtsprechung entsprechende Regelungen entwickelt: Nachbarn sollen rechtlich gesehen nicht dadurch schutzlos gestellt werden, dass weder dem Bauherrn noch den Baubeteiligten ein Schuldvorwurf gemacht werden kann. Der Bundesgerichtshof hat daher den „verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch“ entwickelt, nach dem die Geschädigten so zu stellen sind, als hätte der Bauherr keinerlei Bauarbeiten durchführen lassen.3
Ebenso besteht das Risiko, dass ein Unternehmen den Schaden zwar schuldhaft verursacht, man dies aber nur durch einen langwierigen Prozess oder schlimmstenfalls gar nicht nachweisen kann. Solange keine Haftung nachgewiesen werden kann, wird ein Geschädigter immer seine Ansprüche gegen den Bauherren geltend machen. Bekannter weise gehen Schäden „aus Grund und Boden“ ja zu Lasten des Bauherrn. Hier sind die zur Anwendung kommende Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder das Werkvertragsrecht eindeutig.
Daher hat der BWP eine verschuldensunabhängige Versicherung initiiert, um umweltbewusste Bauherrn abzusichern. Diese Versicherung kommt für unvorhergesehene Schäden auf, welche durch eine Erdsondenbohrung verursacht werden. Dies können zum Beispiel Schäden durch Erdhebungen, Erdsenkungen, Erdbeben, Erdrutsche und Anschnitte artesisch gespannter Grundwasserleiter sein. Darüber hinaus sind Gasaustritte, Einträge mikrobiologischer Verunreinigungen, hydraulische Kurzschlüsse zweier getrennter Grundwasserstockwerke und alle daraus entstehenden Schäden versichert. Ersetzt werden bis zu einem Betrag von 1.000.000 Euro für die konkreten Sachschäden (z.B. Gebäudebeschädigungen) auch die damit zusammenhängenden Kosten für z.B. Aufräumung und Entsorgung von Sachen, Baugrund und Bodenmassen oder für einen Arteserverschluss.
Die Versicherung kann direkt von den Bauherren abgeschlossen werden. Viele Bohrunternehmen bieten allerdings auch den Service an, das Zertifikat für ihre Kunden zu beantragen. Das Versicherungszertifikat kann direkt online abgerufen werden. Eine wesentliche Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist nachgewiesene Qualität: das Bohrunternehmen, welches die Bohrarbeiten durchführen soll, muss derzeit über die vorgeschriebenen Anforderungen nach DVGW-W120 hinaus auch die anspruchsvolleren Qualitätskriterien etwa nach BWPlus erfüllen. Entsprechende Bohrunternehmen können Kunden bei der Bestellung des Zertifikates aus einer Liste auswählen.
Verbindlich gefordert wird die verschuldensunabhängige Versicherung bislang nur in Baden-Württemberg. Eine zunehmende Anzahl an Bauherren aus dem gesamten Bundesgebiet hat aber inzwischen erkannt, dass eine solche Versicherung sinnvoll ist. Umgekehrt haben auch viele Bohrunternehmen bundesweit festgestellt, dass die zusätzliche Sicherheit und schnelle Hilfe im Fall der Fälle einen Wettbewerbsvorteil bietet. Die Prämienberechnung erfolgt projektbezogen als Einmalprämie auf Basis der Bohrmeter. Die Kosten für den Versicherungsschutz betragen ab 1,45 Euro je laufendem Bohrmeter mit einer Mindestprämie von etwa 300 Euro.
Zusammenfassung
Bei der Sicherung und Verbesserung der Qualität im Bereich der oberflächennahen Geothermie steht die Erstellung eines allgemein akzeptieren und verbindlichen Regelwerks an erster Stelle. Mit der Überarbeitung der VDI 4640 sowie der Erstellung des bald erscheinenden DVGW Arbeitsblattes W120-2 ist dieser Prozess bereits in vollem Gange. Die Einhaltung der Regeln sollte durch qualitätssichernde Maßnahmen und ein effektives Auditsystem überprüfbar gemacht werden. Ein Qualitätssicherungssystem beinhaltet nicht nur die Dokumentation, sondern ist auch immer auf eine stetige Verbesserung der Qualität ausgerichtet. Das vorhandene Restrisiko kann so auf ein absolutes Minimum reduziert und mit geeigneten Versicherungslösungen abgesichert werden.