Sehr geehrter Herr Buchholz, welche rechtlichen Anforderungen müssen Bauherren, Planer und Bohrer bei der Errichtung von Erdwärmesonden generell beachten?

Die wesentlichen behördlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Wasserrecht, bei größeren Anlagen, die Auswirkungen auf Nachbargrundstücke haben, kann auch das Bergrecht anwendbar sein. Häufig ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, manchmal genügt eine Anzeige. Die Einzelheiten sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Einen guten Überblick über die jeweiligen rechtlichen und technischen Anforderungen enthalten die von den Bundesländern im Internet veröffentlichten Leitfäden für Erdwärmesonden. Wichtig ist, dass die Wasserbehörden die Errichtung von Erdwärmesonden nur gestatten dürfen, wenn keine Besorgnis besteht, dass es zu schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser kommen kann. Auch dann muss die Erlaubnis nicht erteilt werden, der Behörde verbleibt ein Ermessensspielraum.

                                                                                                                                                                                                                                                     

Wie sehen Sie diese Vorgaben vor dem Hintergrund des Ziels eines Umstiegs auf erneuerbare Energien?

Der Grundwasserschutz hat zu Recht einen sehr hohen Stellenwert. Außerdem muss Gebäudeschäden vorgebeugt werden. Teilweise nutzen Wasserbehörden ihren Ermessensspielraum aber auch zu überzogenen, manchmal sogar zu sachfremden Anforderungen, was einen sinnvollen Einsatz der Technik unnötig erschwert.

 

Gibt es Ihrer Meinung nach in diesem Bereich Verbesserungspotenzial?

Die unterschiedlichen wasserrechtlichen Regelungen der Bundesländer zeigen, wie Verfahren vereinfacht werden können. Schlankere Verfahren bergen aber höhere Risiken für alle Beteiligten, wenn ein Bauherr, Planer oder Bohrer seine Eigenverantwortung nicht wahrnimmt. Hier ist die entscheidende Frage, wie die Qualitätssicherung effizient gewährleistet werden kann.

 

Das Interview wurde geführt von Dr. Martin Sabel.

Zum Referenten:

Dr. Georg Buchholz begann seine Karriere als Referent beim Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter. Seit 2004 ist der promovierte Jurist Rechtsanwalt bei [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] in Berlin und ist auf die Gebiete Energie und Klimaschutz, Boden- und Gewässerschutz, Bergbau und Geothermie sowie Gentechnik- und Lebensmittelrecht spezialisiert.