Das Wärmepumpen-Gütesiegel

Das EHPA-Gütesiegel ist eine Qualitätsauszeichnung für qualitativ hochwertige Wärmepumpen. Ausgezeichnet werden können serienmäßig hergestellte Heizwärmepumpen mit oder ohne Brauchwarmwassererwärmung bis zu einer Heizleistung von 100 kW mit den Wärmequellen Luft, Erdwärme oder Wasser.

Durch den Kauf einer Wärmepumpe, die mit diesem Siegel ausgezeichnet wurde, hat der Endkunde doppelte  Gewissheit: Er hat nicht nur ein qualitativ hochwertiges Produkt erworben, sondern ihm steht auch eine kompetente Serviceorganisation mit den erforderlichen Dienstleistungen bei technischen Defekten zur Seite.

Das Gütesiegel wird auf Antrag bei der zuständigen Vergabekommission für 3 Jahre ausgestellt. In der Kommission vor allem Vertreter unabhängiger Prüf- und Zertifizierungsinstitute vertreten, die unabhängig über die Anträge entscheiden. Eine Verlängerung eines Gütesiegels ist unter Berücksichtigung der dann gültigen Richtlinien und Mindestanforderungen möglich. Die Vergabe- und Prüfrichtlinien des Gütesiegels legt der europäische Wärmepumpenverband EHPA fest und stellt sicher, dass in allen derzeit 11 Ländern, in denen das EHPA-Gütesiegel erworben werden kann, die gleichen Regeln gelten.

Effizienzkriterien

Damit eine Vertriebsorganisation ein Gütesiegel für eine Wärmepumpe oder eine Wärmepumpen-Baureihe erhalten kann, muss zunächst die Effizienz des Gerätes in einem für EHPA-Prüfungen anerkannten neutralen Prüfinstitut gemessen werden. Wie die Prüfung durchgeführt werden muss, ist in speziellen Prüfreglements beschrieben, die auf anerkannten Normen beruht.

Wärmepumpen, die das Gütesiegel erhalten sollen, müssen Mindestwirkungsgrade (COPs) unter bestimmten und allgemein anerkannten Rahmenbedingungen (Temperaturdifferenz) erzielen. Zu diesen Bedingungen gehört eine Temperatur auf der Wärmenutzungsseite von 35°C. Auf der Seite der Wärmequelle variiert die Temperatur je nach dem Medium der Wärmequelle: Bei Grundwasser von 10°C, bei Außenluft von 2°C und bei Sole (erdgekoppelten Wärmepumpen) von 0°C.

Unter den oben beschriebenen Rahmenbedingungen müssen Heizungswärmepumpen aktuell folgende Mindestwirkungsgrade erzielen:

Sole-Wasser4,3
Wasser-Wasser5,1
Luft-Wasser                              3,1
Direktverdampfung/Wasser        4,3

 

Konkret bedeutet dies, dass z.B. eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bei 2°C Außentemperatur aus 1 kWh Stunde mindestens 3,1 kWh Wärme erzeugen können muss, um den Effizienzvorgaben zu genügen. Diese Mindestanforderungen entsprechen auch den aktuellen Fördervoraussetzungen für die staatliche Förderung nach dem Marktanreizprogramm (BAFA-Förderung)

Auch Brauchwasser-Wärmepumpen können mit dem EHPA-Gütesiegel ausgezeichnet werden. Hierfür gibt es separate Mindestanforderungen.

Anforderungen an Kundendienst und Service

Während andere Gütesiegel nur die Effizienz einer Wärmepumpe überprüfen, steht das EHPA-Gütesiegel auch für ein kundenorientiertes Service- und Verantwortungsbewusstsein der entsprechenden Vertriebsorganisation. Daher werden bei der Antragsbearbeitung auch die Servicestruktur, die Garantiebestimmungen, die Konformitätserklärungen, die Dokumentationen sowie die Anleitungen für den Einbau, die Planung und den Betrieb der Wärmepumpe untersucht.

Zu den Serviceanforderungen gehören unter anderem, dass der Kundendienst einer Vertriebsfirma mit EHPA-Gütesiegel im Bedarfsfall innerhalb von 24 Stunden reagieren muss. Inhaber des Gütesiegels müssen nach Inbetriebnahme der Anlage eine Garantie von 2 Jahren auf die Wärmepumpe abgeben und erklären, dass die Wärmepumpen während der nächsten zehn Jahren mit gleichwertigen Ersatzteilen instand gesetzt werden können. Auch die Übereinstimmung der gemessenen Effizienzwerte mit den Angaben in den Anleitungen wird überprüft.

Welche Wärmepumpen in Deutschland mit EHPA-Gütesiegel ausgezeichnet wurden, zeigt Ihnen die nationale Gütesiegelliste.