Wann braucht eine Wärmepumpe ein Verbundanlagenlabel?
Sobald eine Wärmepumpe in ein System eingebaut wird muss ein Verbundlabel erstellt werden. Das Produktlabel einer Wärmepumpe umfasst die Effizienz des Wärmeerzeugers als Einzelgerät ohne Regler. Da Wärmeerzeuger immer einen Regler besitzen entsteht beim Einbau immer ein Verbund. Ein Verbund muss immer gelabelt werden wenn eine Anlage an einen Endkunden angeboten, ausgestellt oder eingebaut wird.
Können auch Geräte unterschiedlicher Hersteller kombiniert werden? Wer macht das?
Geräte unterschiedlicher Hersteller können als Verbund gelabelt werden. Für das Verbundlabel ist immer der Errichter der Anlage verantwortlich. Das bedeutet der Installateur ist der Verantwortliche für das Label. Natürlich unterstützen die Hersteller Ihre Fachpartner.
Wie berechnet sich das Verbundanlagenlabel?
Je nach Bestandteilen der zu installierenden Anlage werden aus der Effizienz des Wärmeerzeugers, der Güteklasse des Reglers und gegebenen Falls einer installierten Solaranlage oder eines weiteren Wärmeerzeugers über ein Berechnungsformular zusammengeführt und berechnet. Die Hersteller geben die Jahreseffizienz Ihrer Produkte in den Herstellerunterlagen an. Diese muss der Errichter der Anlage zusammenführen und zu einer Effizienz der Gesamtanlage zusammenführen.
Wer berechnet das Verbundanlagenlabel und versieht die Anlage mit dem Label?
Für die Berechnung ist der Errichter der Anlage verantwortlich. Systemanbieter bieten Ihren Partnern für Ihre Systeme die erforderliche Berechnung an. Werden Anlagen mit Einzelkomponenten unterschiedlicher Hersteller errichtet, gibt es webbasiere Programme die hier Unterstützung bieten.
Der Autor
Egbert Tippelt ist seit 1991 bei Viessmann Deutschland GmbH, zunächst im Vertrieb und heute als Product Sales Manager für Wärmepumpen. Beim BWP ist er stellvertretender Sprecher des Beirates Industrie und Leiter des Ressorts Technik.
Auf den Berliner Energietagen hält er einen Vortrag zum Thema „Lösungen für Verbundsysteme - Unendliche Vielfalt?“