Zum 1. April 2015 novellierte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkotrolle (BAFA) die Förderbedinungen seines Marktanreizprogramms (MAP). Mit dem MAP fördert das BAFA den Einbau von erneuerbaren Wärmeerzeugern. Neu sind höhere Fördergelder und die Berücksichtigung von Neubauten. Seitdem erhält das Amt so viele Anträge für Wärmepumpen wie noch nie. Dr. Ralph Baller, Referatsleiter im Bereich des Marktanreizprogramms, hält auf dem 13. Forum Wärmepumpe einen Vortrag zum Status und zur Entwicklung des MAP.
Herr Dr. Baller, seit dem 1. April gilt die neue MAP-Richtlinie. Haben sich Ihre Erwartungen erfüllt? Wo gab es die signifikantesten Auswirkungen?
Die neue Richtlinie hat dem MAP ein erfreuliches Antragsplus beschert. Insbesondere haben wir dies der Wärmepumpe zu verdanken. Im Zeitraum April bis Oktober 2015 sind im Vergleich zum Vorjahr die Antragszahlen von 2.814 auf 11.159 gestiegen. Das bedeutet eine Vervierfachung! Dagegen gab es in den Segmenten Solarthermie und Biomasse im Wesentlichen nur Seitwärtsbewegungen.
Welchen Einfluss hatte die erneute Aufnahme des Neubaus in die MAP-Förderung auf die deutlich gestiegenen Antragszahlen für Wärmepumpen?
Die Aufnahme des Neubaus in die MAP-Förderung ist der wesentliche Grund für die explodierenden Antragszahlen bei den Wärmepumpen. Allerdings fördern wir im Neubau nur hocheffiziente Wärmepumpen, die eine Jahresarbeitszahl von 4,5 erreichen bzw. eine verbesserte Systemeffizienz aufweisen.
Weitere Gründe für den Run auf die Wärmepumpenförderung sind die deutlich erhöhten Fördersätze sowie wärmepumpenspezifische Komponenten wie der Lastmanagementbonus oder eine erhöhte Mindestförderung für Wärmepumpen mit Erdsondenbohrungen. Des Weiteren profitiert die Wärmepumpe vom neu eingeführten Optimierungsbonus, über den z.B. 10% der Kosten für eine Flächenheizung bezahlt werden. Zudem gibt es jetzt 250 Euro für einen „Wärmepumpencheck“ nach einem Betriebsjahr.
Rechnen Sie 2016 mit ähnlichen Antragszahlen oder einer weiteren Steigerung (Stichwort: Altanlagenlabel, EnEV-Stufe)?
Wir hoffen auf eine steigende Nachfrage nach regenerativen Heizungen. Nur so können wir die Wärmewende voranbringen und die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung erreichen. Zusätzliche ordnungspolitische Komponenten wie das Altanlagenlabel oder die EnEV dürften diese Entwicklung unterstützen.
Auf welche Probleme stoßen Sie in der täglichen Genehmigungspraxis?
Im Wärmepumpensegment mussten wir zunächst definieren, welche Anlagenkonzepte bei der Innovationsförderung unter die Fördervoraussetzung „verbesserte Systemeffizienz“ fallen. Wir haben nun ein Merkblatt mit 4 förderfähigen Wärmepumpenkompetenzen veröffentlicht. Zudem mussten wir für unsere Verwaltungspraxis festlegen, wie wir mit den Themen „verschuldensunabhängige Versicherung“ und „Zertifizierung der Bohrfirma nach der technischen Regel DVGW W 120-2“ umgehen. Auch hier haben wir entsprechende Merkblätter erstellt und auf unserer Homepage veröffentlicht. Schließlich galt es festzulegen, welche Anforderungen wir an den Wärmepumpencheck stellen. Wir hoffen, dass wir nun für die notwendige Transparenz und Berechenbarkeit des Verfahrens gesorgt haben und in der Antragsbearbeitung zügig vorankommen.
Der Interviewpartner
Dr. Ralph Baller ist seit 1990 im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) tätig, zunächst als Referent in der IT und in der Personalabteilung, seit 2011 als Referatsleiter im Bereich des Marktanreizprogramms (MAP).