Die öffentliche Debatte zu den Neuregelungen auf dem Heizungsmarkt erregt die Gemüter - gerade in dieser Situation ist es besonders wichtig, bei den Fakten zu bleiben. Was steht drin im Entwurf und was bedeutet das für die Hausbesitzer*innen?In unserem täglich aktualisierten FAQ halten wir Sie auf dem Laufenden!
Jede NEUE Heizung soll möglichst zu 65% mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Darauf hatte sich die Koalition bereits im Koalitionsvertrag geeinigt und beim Koalitionsausschuss im vergangenen Sommer festgehalten:
Nach Experteneinschätzungen empfiehlt sich mit dem 65-Prozent-Ziel der Einbau von Fernwärme-Anlagen, Wärmepumpen und Biomasse-Kesseln.?In bestehenden Gebäuden ist dem Entwurf zufolge beim Einbau neuer Heizungen noch die "partielle Nutzung von fossilen Energien" erlaubt und insbesondere in älteren Gebäuden auch wirtschaftlich - spätestens bis 2045 muss die Nutzung von fossilen Energieträgern aber beendet werden. Danach müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren betrieben werden.
Ganz klar: Nein! Die Erfüllungsoptionen sind vielfältig, die Wärmepumpe ist eine Option, die sich aus wirtschaftlichen Gründen anbietet. Grundsätzlich bleiben aber beispielsweise Solarthermie-Anlagen, Pelletkessel oder auch Gas-Brennwertthermen erlaubt - letztere müssen, wenn sie alleinstehend verwendet werden, den Nachweis von mindestens 65% erneuerbarem Energiebezug (z.B. über grünen Wasserstoff) NACHWEISEN. Die reine Möglichkeit, später mit grünem Wasserstoff betrieben zu werden, erfüllt die Anforderungen nicht.
Das final noch auszuarbeitende Gesetz hat zunächst erstmal keine direkte Auswirkung auf den Betrieb einer Ölheizung. Klar ist: Heizsysteme für erneuerbare Energien wie Wärmepumpen werden verstärkt gefördert. Generell fordert das Gebäudeenergiegesetz den Austausch der Heizungen, wenn sie 30 Jahre alt sind. Auch die Verbraucherzentrale wartet derzeit noch auf die genaue politische Ausgestaltung des Gesetzes.
Defekte Heizungen können zunächst repariert werden. Wenn eine Reparatur nicht möglich oder nicht mehr sinnvoll ist, ist ein Ersatz unvermeidlich. Bei Schäden an Heizungen soll es eine Übergangszeit von drei Jahren geben, bis die entsprechenden Vorgaben erfüllt werden müssten. Das heißt, beispielsweise eine Gas-Brennwert-Heizung kann zunächst gegen eine Gas-Brennwertheizung getauscht werden, ehe sie innerhalb von drei Jahren beispielsweise gegen eine Wärmepumpe ersetzt oder um eine Wärmepumpe ergänzt werden muss, um die Anforderungen zu erfüllen.
In Fällen, in denen ein Anschluss an ein Wärmenetz "absehbar, aber noch nicht möglich ist", darf über eine Laufzeit von zunächst fünf Jahren nach Ausfall einer Heizungsanlage eine Heizung genutzt werden, die nicht dem 65-Prozent-Ziel entspricht.