Gebäudeenergierecht
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) spielt eine zentrale Rolle für die Energiewende im Gebäudesektor. Seit dem 1. Januar 2024 schreibt das GEG vor, dass neu eingebaute Heizungen einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien aufweisen müssen. Dieses Gesetz soll den Übergang von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl hin zu erneuerbaren Energien fördern und langfristig eine klimaneutrale Energieversorgung bis 2045 sicherstellen?.
Das müssen Sie zu den Neuregelungen wissen:
- 65-Prozent-Regel: Alle neu eingebauten Heizsysteme müssen ab 2024 zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Für Neubauten gilt diese Regel bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes, während Bestandsgebäude in größeren Kommunen (ab 100.000 Einwohnern) ab 2026 betroffen sind und in kleineren Gemeinden ab 2028??.
- Beratungspflicht: Wer sich für ein nicht GEG-konformes Heizsystem entscheidet, muss sich seit 2024 umfassend beraten lassen, um auf zukünftige Kosten und Risiken hingewiesen zu werden.
- Förderprogramme: Um den Wechsel zu klimaschonenden Technologien zu erleichtern, stellt der Staat über das begleitende Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) großzügige Förderungen zur Verfügung, die über die KfW und das BAFA abgewickelt werden.
Wärmepumpen erfüllen die neuen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu einhundert Prozent und tragen erheblich dazu bei, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu senken.
Vorteile der Wärmepumpe
Zukunftssicherheit und Effizienz: Wärmepumpen sind hocheffizient und bieten ein hervorragendes Verhältnis von eingesetztem Strom zur erzeugten Wärme. Mit einer modernen Wärmepumpe lassen sich Energieeffizienzklassen von A++ bis A+++ erreichen?.
Kostenersparnis: Dank der Nutzung von Umweltwärme sinken die Betriebskosten im Vergleich zu fossilen Heizsystemen erheblich. Insbesondere in einem fairen Energiepreissystem bietet die Wärmepumpe damit klare Vorteile.
Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten: Wärmepumpen machen Immobilienbesitzer unabhängiger von fossilem Gas und Öl. Durch die Kombination mit einer Photovoltaikanlage lässt sich sogar der Eigenstrom für den Betrieb der Wärmepumpe nutzen, was die Unabhängigkeit weiter steigert?.
Klimaschutz und CO2-Reduktion: Wärmepumpen arbeiten ohne Verbrennung und reduzieren die CO2-Emissionen erheblich. Vor allem im Zusammenspiel mit grünem Strom können Wärmepumpen nahezu klimaneutral betrieben werden?.
Ansprechpartner Politik
Dr. Björn Schreinermacher
Leiter Politik
Johanna Otting
Referentin Politik und Energiewirtschaft
Positionspapiere
Stellungnahme zum Referentenentwurf GEG (2023)
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gebäudeenergigesetzes (2019)
Positionspapier zum Abgleich von EnEV und EEWärmeG (2018)
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gebäudeenergiegesetzes (2017)
BWP-Position zu Qualitätssicherungsinstrumenten im neuen Energieeinsparrecht (2016)