Förder- und Ordnungspolitik

Grundsatzziele des BWP:

  • Förderung und Ordnungsrecht sind so miteinander zu verbinden, dass die Wärmepumpe zur Standardheizung in Neubauten und Bestandsgebäuden wird. 
     

  • Die 65%-Regel im Gebäudeenergiegesetz ist so umzusetzen, dass das Ziel der Bundesregierung von jährlich 500.000 Wärmepumpeninstallationen erreicht werden kann. 
     

  • Die Bundesförderung effiziente Gebäude bedarf einer auskömmlichen und nachhaltigen Finanzierung.  
     

  • Das Programm muss auf eine Breitenwirkung ausgerichtet werden, um der Vielfalt von Gebäudetypen und Eigentümerstrukturen gerecht zu werden.  


Grafik: Agora-Studie "Wärmepumpen als Schlüssel zur Klimaneutralität in Gebäuden" (Folie 4)

Fördern und Fordern – Der alte Gegensatz gilt nicht mehr, dass z.B. mittels der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) nicht gefördert werden sollte, was durch das Gebäudeenergiegesetz vorgegeben wurde. Diese neue Rechtsauffassung in der Bundesregierung macht deutlich, was in den kommenden Jahren bevorsteht: zunehmend schärfere Vorgaben für den Einsatz von erneuerbaren Energien und zusätzliche Förderprogramme, die den Umstieg zu Wärmepumpen erleichtern. Damit der Gebäudesektor bis 2030 auf Klimakurs bleibt, sollten laut Agora Energiewende bis 2030 rund 70% der jährlich installierten Heizungen Wärmepumpen sein. 

Das Gebäudeenergiegesetz und das 65%-Gebot 

Das Gebäudeenergiegesetz, in 2020 aus der Verschmelzung von Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) hervorgegangen, macht bereits deutliche Auflagen für Neubauten.  

Der Primärenergiebedarf eines Gebäudes muss den Energiebedarf des Referenzgebäudes mindestens um den Faktor 0,75, ab Jahresbeginn 2023 sogar um den Faktor 0,55 unterschreiten. Außerdem gibt es zusätzliche Auflagen für den Einsatz Erneuerbarer Energien und für eine effiziente Gebäudehülle. Auch deswegen fällt die Entscheidung bei der Mehrheit neu errichteter Gebäude zugunsten von Wärmepumpen aus.  

Die Ziele des Gebäudesektors zur Einsparung von CO2 und fossiler Energieimporte lassen sich nicht allein über Vorgaben für den Neubau erreichen. Anforderungen an Bestandsgebäude formuliert das GEG bislang nur bei tiefgreifenden Sanierungen. Als zentrale Neuerung steht deshalb die Einführung eines Nutzungsgebots für erneuerbare Energien bei der Heizungsinstallation bevor. Ab 2024 sollen bei jeder neuen Heizung in Neubauten und im Gebäudebestand mindestens 65% erneuerbare Energien eingesetzt werden. Diese Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag von 2021 wird im Gebäudeenergiesetz konkretisiert. Wärmepumpen werden dabei eine zentrale Erfüllungsoption sein. 

Bundesförderprogramme  

Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wurde im Jahr 2020 gestartet, um den Einsatz von erneuerbarer Wärme, Energieeffizienz und mithin von Wärmepumpen massiv voranzutreiben. Die BEG wird also zur Flankierung des 65%-Gebots aus dem Gebäudeenergiegesetz.  

Die BEG sieht Investitionsbeihilfen für Gebäudeeigentümer vor, die anteilig berechnet werden und abhängig vom Modernisierungsaufwand unterschiedlich hoch ausfallen. Die Förderung umfasst auch Umfeldmaßnahmen, wie z.B. den Austausch von Heizkörpern. Die BEG ist damit zum aktuell erfolgreichsten Klimaschutzinstrument in der Gebäudepolitik geworden.  

Der BWP setzt sich dafür ein, dass die BEG nachhaltig und auskömmlich finanziert werden muss. Nicht nur bei den Fördersätzen, auch bei den Förderkriterien und technischen Mindestanforderungen geht es um Kontinuität und das Vertrauen, welches Betroffene und Fachhandwerker*innen in die Förderung setzen, um den Plan vom Wechsel zur Wärmepumpe in die Tat umzusetzen.  

Ansprechpartner

Dr. Björn Schreinermacher
Leiter Politik
 

Johanna Otting
Referentin Politik und Energiewirtschaft