Funktion Kältekreislauf
Wärmepumpen erzeugen aus einer Kilowattstunde Strom ein Vielfaches an Wärme. Einen entscheidenden Beitrag dazu leistet das Kältemittel, das in der Wärmepumpe in einem geschlossenen Kreislauf zirkuliert. In einem Wärmetauscher, dem Verdampfer, wird die Umweltenergie auf das Kältemittel übertragen, das dadurch verdampft. Der Kältemitteldampf wird zu einem Verdichter/Kompressor weitergeleitet. Dadurch hebt sich das Temperaturniveau des gasförmigen Kältemittels, es wird heißer. In einem weiteren Wärmetauscher, dem so genannten Verflüssiger, wird das unter hohem Druck stehende, heiße Kältemittelgas nun kondensiert, wobei es seine Wärme wieder abgibt, beispielsweise an den Heizungskreislauf. Anschließend wird das verflüssigte Kältemittel zu einer Drossel, in der der Druck des Kältemittels wieder verringert wird, geleitet. Das entspannte Kältemittel wird schließlich zum Verdampfer zurückgeführt und der Kreislauf beginnt von neuem.
F-Gase Verordnung
Die neu eingeführte Verordnung (EU) 2024/573 (im Folgenden F-Gase-VO genannt), die sich auf fluorierte Treibhausgase bezieht, trat am 11.3.2024 in Kraft und ersetzte nach intensiven Verhandlungen die vorherige Verordnung (EU) Nr. 517/2014.
Die F-Gase-Verordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) zu reduzieren. Diese EU-Verordnung ist in Deutschland unmittelbar anwendbar und muss ansonsten nur in einzelnen Aspekten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von F-Gasen sowie die Rückgewinnung, Wiederverwendung und Entsorgung.
Hauptziele der F-Gase-Verordnung
- Reduzierung der Emissionen: Verringerung der Emissionen von F-Gasen durch schrittweisen Ausstieg aus ihrer Verwendung und Förderung von Alternativen mit geringerem Treibhauspotenzial.
- Verbesserung der Dichtheit von Anlagen: Einführung von Vorschriften zur Verhinderung von Leckagen in Geräten und Anlagen, die F-Gase enthalten.
- Verbesserung der Rückgewinnung und Entsorgung: Sicherstellung, dass F-Gase am Ende ihrer Lebensdauer sicher zurückgewonnen und entsorgt werden.
Wichtige Bestimmungen der F-Gase-Verordnung
- Verwendungseinschränkungen: Bestimmte Anwendungen von F-Gasen sind verboten oder unterliegen strengen Kontrollen.
- Mengenmäßige Begrenzungen (Phase-down): Die Gesamtmenge an F-Gasen, die in die EU eingeführt werden dürfen, wird schrittweise reduziert.
- Zertifizierung und Schulung: Personen und Unternehmen, die mit F-Gasen arbeiten, müssen zertifiziert sein und entsprechende Schulungen absolvieren.
- Berichterstattung: Unternehmen müssen über ihre Verwendung von F-Gasen berichten und Nachweise über die Einhaltung der Vorschriften erbringen.
BWP-Position zum Umstieg auf "natürliche" Kältemittel
Der BWP unterstützt die progressive Markteinführung natürlicher Kältemittel als Ersatz für die Verwendung synthetischer Kältemittel, die mit wenigen Ausnahmen zur Gruppe der PFAS gehören.
In der Branche gibt es unbestritten einen Trend zu natürlichen Kältemitteln. Insbesondere im Ein- und Zweifamilienhaus ist bereits ein breites Portfolio außen aufgestellter Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln im Markt verbreitet. Diese Lösungen erfreuen sich großer Beliebtheit bei Kunden, wie unter anderem an den Förderstatistiken abzulesen ist. Durch den seit Beginn dieses Jahres verfügbaren Förderbonus in Höhe von 5 Prozentpunkten für den Einbau von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – (BEG EM) wird sich die Marktdurchdringung weiter verstärken.
Die europäische F-Gase-Verordnung gibt der Wärmepumpenbranche einen gesetzlichen Planungsrahmen für den Ausstieg aus synthetischen Kältemitteln vor („Phase-Down“). Mit der 2024 in Kraft getretenen Novellierung wurde der Zeitplan neu festgelegt, wie schnell dieser Umstieg in den einzelnen Varianten und Leistungsgrößen von Wärmepumpen zu erfolgen hat. Der BWP unterstützt Einschränkungen für F-Gase soweit diese in einem angemessenen Zeitpfad stattfinden und berücksichtigen inwiefern in den jeweiligen Produktgruppen und Leistungsklassen bereits Lösungen in ausreichender Menge am Markt verfügbar sind.
Die Branche entwickelt darüber hinaus mit Hochdruck sichere und effiziente Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln für weitere Anwendungsbereiche, beispielsweise für die Innenaufstellung. Der BWP setzt sich in diesen Fällen für einen ambitionierten, aber realistischen Zeitplan für die Nutzung alternativer Kältemittel ein, der den Entwicklungs- und Produktionsvorlauf der Hersteller berücksichtigt
Durch die derzeit geltende F-Gase-Verordnung darf es jedenfalls nicht zu einer Gefährdung des Wärmepumpenhochlaufs kommen. Jede zusätzliche Wärmepumpe, die eine fossil betriebene Heizung ersetzt, stellt unabhängig davon mit welchem Kältemittel sie betrieben wird, einen immensen und unverzichtbaren Mehrwert für den Klimaschutz dar. In einem typischen Einfamilienhaus spart eine Wärmepumpe gegenüber einem mit Erdgas befeuerten Heizkessel durchschnittlich 4 Tonnen CO2 im Jahr ein.
Ansprechpartner
Felix Uthoff
Referent Technik und Normung
Häufig gestellte Fragen
Fluorierte Gase (F-Gase) sind eine Gruppe von Stoffen, die in verschiedenen industriellen Anwendungen verwendet werden, darunter als Kältemittel in Wärmepumpen. Sie sind bekannt für ihre Effizienz und Leistungsfähigkeit. Sie sind unter Umgebungsbedingungen gasförmig und verdampfen häufig schon bei negativen Temperaturen.
F-Gase ermöglichen durch ihre hervorragenden thermophysikalischen Eigenschaften eine hohe Energieeffizienz, sind nicht brennbar oder schwer entflammbar und ungiftig, was sie zu einer beliebten Wahl für Wärmepumpensysteme macht. Sie erreichen eine effiziente Wärmeübertragung und ermöglichen es der Wärmepumpe auch bei niedrigen Temperaturen ein Gebäude zu beheizen.
Die europäische F-Gas-Verordnung zielt darauf ab, die Verwendung und Emission von F-Gasen in neuen Produkten zu reduzieren. Besitzer von Wärmepumpen zur Gebäudebeheizung, die F-Gase verwenden, können Ihre bestehende Wärmepumpe jedoch einfach weiter betreiben.
Nein, bestehende Anlagen können weiterbetrieben, repariert und gewartet werden. Es wird jedoch empfohlen, regelmäßige Wartungen durchführen zu lassen. Sprechen Sie Ihren Installateur hierauf gerne direkt an.
Die „Inverkehrbringung“ bezieht sich auf das erstmalige Bereitstellen von Produkten oder Ausrüstungen auf dem EU-Markt, die F-Gase enthalten. Dies ist bereits der Fall, wenn das Produkt das Werk verlässt und in einem Lager eingelagert wird. Für außerhalb der EU produzierte Produkte gilt als Tag des Inverkehrbringens der Tag, an dem die Produkte in der EU verzollt werden.
Ja, es ist möglich, Wärmepumpen mit F-Gasen zu installieren. Die EU-F-Gase-Verordnung verbietet nur schrittweise die Inverkehrbringung von neuen Produkten, die bestimmte fluorierte Treibhausgase ab einem festgelegten Zeitpunkt enthalten. Ein Verkauf bzw. Kauf und die Installation von Produkten, die vor dem Verbotsdatum in Verkehr gebracht wurden, ist auch nach dem Verbotsdatum gestattet. Bestehende Anlagen, dürfen weiterhin genutzt, gewartet und instandgehalten werden, solange die benötigten Kältemittel verfügbar und zulässig sind.
Es ist wichtig, eine Wärmepumpe zu wählen, die den neuesten Umweltstandards entspricht. Lassen Sie die Installation von qualifizierten Fachleuten durchführen, um die Effizienz und Sicherheit des Systems zu gewährleisten. Wenn Sie Ihre Wärmepumpe durch einen Fachhandwerker installieren lassen, werden alle geltenden Regelungen eingehalten.
Die Wartungshäufigkeit kann variieren, aber generell wird empfohlen, Wärmepumpen mindestens einmal jährlich zu überprüfen, um optimale Effizienz, Leistung und Einhaltung der Umweltvorschriften zu sichern.
Low-GWP (Global Warming Potential = dt. niedriges Treibhauspotential) Kältemittel sind solche, die eine geringere Auswirkung auf den Klimawandel haben. Falls Sie in die Atmosphäre gelangen. High-GWP Kältemittel sind hingegen solche mit einer höheren Treibhausgaswirkung und potenziell größeren Auswirkungen auf die globale Erwärmung. Low-GWP Kältemittel, wie R32, R1234yf und R1234ze, sind entwickelt worden, um die Umweltbelastung zu minimieren und umweltfreundlichere Optionen für Kälteanlagen und Wärmepumpen bereitzustellen.
Nein, das Kältemittel verbleibt über die Lebensdauer in der Wärmepumpe. Bei Monoblock-Geräten wird der Kältekreislauf werksseitig hergestellt und ist hermetisch geschlossen. Auch bei sogenannten Split-Systemen, bei denen der Kältekreislauf vor Ort fertiggestellt wird, bleibt der Kältekreislauf durch die qualifizierte Montage und Inbetriebnahme ebenfalls dicht, so dass kein Kältemittelverlust entstehen sollte.
Es werden zunehmend Wärmepumpen mit sogenannten natürlichen Kältemitteln auf den Markt gebracht. Insbesondere im Ein- und Zweifamilienhausbereich gibt es ein breites Angebot an außenaufgestellten Geräten. Unabhängig vom verwendeten Kältemittel überzeugen Wärmepumpen durch ihre hohen CO2-Einsparungen im Vergleich zu fossil betriebenen Wärmeerzeugern.
Hohe Effizienzen und hohe Vorlauftemperaturen können sowohl mit natürlichen Kältemitteln als auch mit F-Gasen erreicht werden. Das Kältemittel bleibt im Regelfall über die Lebensdauer der Wärmepumpe im Gerät und wird beim Rückbau fachgerecht entnommen, aufbereitet und wieder in die Wertschöpfungskette eingebracht.
Der Einsatz von natürlichen Kältemitteln kann Anforderungen an den Aufstellort mit sich bringen, welche bei synthetischen Kältemitteln nicht zu berücksichtigen sind.
Nachfolgende Tabelle listet die für die Branche wichtigen Inverkehrbringungsverbote der F-Gase-VO auf. Einschränkungen, die nach 2030 in Kraft treten sollen, gelten als vorbehaltlich, dass die Verordnung bis zum 1. Januar 2030 turnusgemäß einer Revision unterzogen wird. Zusätzlich kann von den Verboten abgewichen werden, wenn Sicherheitsanforderungen am Anlagenstandort dies erfordern.
Produkttyp | Leistung | Verbote |
Monoblock-Wärmepumpen | <= 50 kW | GWP > 150 ab 2027 |
> 50 kW | GWP > 150 ab 2030 | |
<= 12 kW | F-Gase-Verbot ab 2032 | |
Single-Split-Wärmepumpen mit weniger als 3 kg Kältemittel |
| GWP > 750 ab 2025 |
Single-Split- und Multi-Split-Wärmepumpen | Luft-Wasser <= 12 kW | GWP > 150 ab 2027 F-Gase-Verbot ab 2035 |
Luft-Wasser > 12 kW | GWP > 750 ab 2029 GWP > 150 ab 2033 | |
Luft-Luft <= 12 kW | GWP > 150 ab 2029 F-Gase-Verbot ab 2035 | |
Luft-Luft > 12 kW | GWP > 750 ab 2029 GWP > 150 ab 2033 |
Die Betriebspunkte, auf die sich die Leistungsgrenzen beziehen, sind bislang nicht definiert worden.
Generell gilt, dass bei Inkrafttreten bereits installierte und in Verkehr gebrachte Geräte nicht rückgebaut werden müssen oder eine Verpflichtung zum Wechsel des Kältemittels besteht. Die Verwendung von Kältemittel mit einem GWP < 2500 bleibt für Service und Wartung weiterhin möglich.
Die F-Gase-VO sieht Dichtheitsprüfung abhängig vom CO2-Äquivalent der Kältemittelfüllung vor. Arbeiten am Kältekreis, inklusive Dichtheitsprüfung sind ausschließlich durch speziell ausgebildetes Fachpersonal durchzuführen.
Die F-Gase-VO sieht folgende Prüfintervalle für Kältemittel in Anhang I der (EU) 2024/573 vor.
CO2-Äquivalent | Prüfintervall bei hermetisch geschlossenem Kältekreis | Prüfintervall bei nicht hermetisch geschlossenem Kältekreis | Prüfintervall bei Kältekreis mit Leckageerkennungssystem |
< 5 t | Entfällt | Entfällt | Entfällt |
<= 5 t und < 10 t | Entfällt | 12 Monate | 24 Monate |
<= 10 t und < 50 t | 12 Monate | 12 Monate | 24 Monate |
<= 50 t und < 500 t | 6 Monate | 6 Monate | 12 Monate |
<= 500 t | 3 Monate | 3 Monate | 6 Monate |
Mischungen von unterschiedlichen Kältemitteln werde nach der Rechenvorschrift nach Anhang VI der (EU) 2024/573 berechnet.
Die F-Gase-VO sieht folgende Prüfintervalle für Kältemittel in Anhang II, Gruppe 1 der (EU) 2024/573 vor.
Füllmenge | Prüfintervall bei hermetisch geschlossenem Kältekreis | Prüfintervall bei nicht hermetisch geschlossenem Kältekreis | Prüfintervall bei Kältekreis mit Leckageerkennungssystem |
< 1 kg | Entfällt | Entfällt | Entfällt |
<= 1 kg und < 2 kg | Entfällt | 12 Monate | 24 Monate |
<= 2kg und < 10 kg | 12 Monate | 12 Monate | 24 Monate |
<= 10 und < 100 kg | 6 Monate | 6 Monate | 12 Monate |
<= 100 kg | 3 Monate | 3 Monate | 6 Monate |