BWP-Vorschläge zu Sondierungs- und Koalitionsgesprächen

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Investitionsoffensive für 6 Millionen Wärmepumpen bis 2030

Der BWP gratuliert allen gewählten Abgeordneten im 20. Deutschen Bundestag. Zugleich legt der Verband ein Konzept für ein Investitionsprogramm in den Wärmepumpen-Ausbau vor. Der Handlungsbedarf dafür ist groß, denn der Gebäudesektor konnte schon im ersten Bilanzjahr des Klimaschutzgesetzes seine Ziele nicht erfüllen. Zugleich zeigt der Erfolg der Bundesförderung effiziente Gebäude, dass ein verstärkter Wärmepumpen-Ausbau möglich ist. Er wird in Klimastudien als „No-regret“ bezeichnet (Acatech/Leopoldina, Agora Energiewende, BMWi-Langzeitszenarien).

Maßnahmenprogramm

1. Klar benanntes Ausbauziel von 6 Mio. Wärmepumpen bis 2030

  • Planungssicherheit für Verbraucher*innen, Handwerk und Heizungsindustrie
  • ermöglicht den Aufbau von Personal- und Fertigungskapazitäten
  • Ausbauziele gibt es bereits u.a. für E-Autos und Windkraft, für Wärmepumpen überfällig

2. Sofortige Abschaffung der EEG-Umlage

  • Eine längerfristige Abschmelzung der Umlage erzeugt kurzfristig keine Wechselanreize bei Verbraucher*innen, die seit Jahren Strompreisanstiege gewohnt sind
  • Die voraussichtlich niedrige EEG-Umlage in 2022 darf auf keinen Fall wieder steigen, um Verunsicherung zu vermeiden
  • Außerdem wichtig: Absenkung der Stromsteuer auf das Minimum und der MwSt. auf 7 %

3. Aus- und Fortbildungsoffensive für das Handwerk

  • Von 60.000 Heizungsbetrieben installiert nur jeder zehnte regelmäßig Wärmepumpen
  • Die Umstellung auf erneuerbare Energien bei demografischem Wandel und vollen Auftragsbüchern gleicht „Radwechsel während der Fahrt“ und braucht Unterstützung.
  • Ähnliche Herausforderungen stellen sich in der Heizungsindustrie, wo neue Fertigungsstraßen aufgebaut und neues Personal eingestellt werden muss.

4. Fortführung und Nachjustierung der Förderprogramme

  • Keine Verunsicherung über Finanzierung der Förderprogramme aufkommen lassen
  • Besonders effiziente Systeme (u.a. Erdwärme) verstärkt in den Markt bringen

5. Bessere Neubaustandards im Gebäudeenergiegesetz schon ab 2022

  • Neubauten nur noch im Einklang mit Klimazielen: Beheizung mindestens zur Hälfte aus erneuerbaren Energien, d.h.: Errichtung mindestens als „EFH-55-EE“

6. Bundesregierung lädt zu Wärmepumpen-Gipfel

  • Um diese Maßnahmen auf den Weg zu bringen und weitere Aspekte zu berücksichtigen (u.a. Kostenfaktoren, Stromsystem) lädt die Bundesregierung noch in 2022 zu einem Spitzentreffen mit Wärmepumpenbranche, Handwerk und weiteren Marktakteuren ein.

Dr. Björn Schreinermacher, Leiter Politik in der BWP-Geschäftsstelle


Hintergrundinformationen

Roadmap Wärmepumpen

Die Wärmepumpenbranche einschließlich aller größeren deutschen Heizungshersteller hat im April dieses Jahres eine Roadmap für den Ausbau auf 6 Millionen Wärmepumpen bis 2030 vorgelegt. Dieser Plan erläutert Hemmnisse, Potenziale, Verfahrensweisen und politische Maßnahmen für die Wärmewende.

Die Roadmap gliedert sich in drei Phasen. Die erste Phase beginnt im Jahr 2021 und sieht vor, dass die Bundesregierung ein politisches Signal für den Wärmepumpen-Ausbau gibt. Der Zielvorgabe von 6 Mio. Wärmepumpen folgen Weichenstellungen für einen fairen Wettbewerb um Klimaschutz im Gebäudesektor. Es geht darum, dass der Wärmemarkt bis zum Jahr 2030 vollständig zu erneuerbaren Energien wechseln kann.

Wirtschaftlichkeitsanalysen der Forschungsstelle Energiewirtschaft: Förderung und CO2-Preis reichen allein nicht aus.

Grundlegend für die Roadmap sind Kostenanalysen des FFE für den gesamten Gebäudebestand. Die Abbildungen zeigen die Kipppunkte zugunsten von Wärmepumpen unter zwei unterschiedlichen Annahmen zum CO2-Preis. Links: Solange der CO2-Preis noch keine Lenkungswirkung entfaltet, kann nur eine vollständige Abschaffung der EEG-Umlage die Wärmepumpe in allen Gebäudetypen in die Wirtschaftlichkeit bringen (d.h. der aktuelle Strompreis erreicht die farbigen Balken). Rechts: Auch wenn der CO2-Preis korrigiert wird, bleibt eine zusätzliche Absenkung des Strompreises notwendig. Die verlässliche Fortführung der Förderprogramme bewertet das FFE dabei als Grundvoraussetzung.

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